Die Hittfelder Dorfrunde!

Historischer Rundweg durch das Hittfeld der Vergangenheit

Start: Parkplatz neben der Kirche – Kirchstraße (Richtung Osten -Kirchberg) – Bahnhofstraße (Richtung Emmelndorf) – zurück / Hittfelder Schulstraße – Mühlenstraße – Lindhorster Straße (Richtung Osten) – Weg zur Mühle – zurück / Lindhorster Straße (Richtung Westen) – Jesteburger Straße (Richtung Fleestedt) – Harburger Straße – zurück / Jesteburger Straße –
Kirchstraße (Richtung Kirche) – Parkplatz neben der Kirche.

Im folgenden finden sie Begriffserklärungen zu den Dorftafeln in alphabetischer Reihenfolge.

Anbauer: Der Anbauer auch Zubauer oder Neubauer genannt war der Bewohner eines Wohnhauses. Das waren meisten die Handwerker und Dienstleister in einem Ort.

Ausspann: Der Ausspann ist eine früher übliche Bezeichnung für ein Gasthaus oder eine Schänke an alten Handelsstraßen, das Raum zur Unterbringung von Pferden und Wagen der Reisenden bot. Viele Lindhorster spannten zum Beispiel bei Gambrinus aus, wenn sie sonntags zur Kirche fuhren.

Büchsenmacher: Ein Büchsenmacher stellt Schusswaffen her, repariert diese und treibt oft auch Handel damit.

Höfner: So nannte man den Besitzer eines Hofes. Die Größe und Funktion wurde in unserer Gegend in Vollhöfen und Halbhöfen unterschieden.

Hökerhandel: Der Hökerhändler handelte mit Waren, die allgemein an einem Haken hingen. Das konnte in einem Laden sein, aber auch Handel aus einem Wagen heraus.

Holländerwindmühle: Die Holländerwindmühle, regional auch Kappenwindmühle genannt, ist die modernste Entwicklung der klassischen Windmühle. Dieser Windmühlentyp verdrängte im 16.Jahrhundert vor allem in den Niederlanden und in Norddeutschland die vorher gebauten Bockwindmühlen.

Köthner: So nannte man die Bewohner einer Kothe oder eines Bauernhauses. Ihre Größe wurde in unserer Gegend in Kleinkothen und Großkothen unterschieden.

Kronleuchter: Den Messingkronleuchter im Altarraum der Kirche stiftete 1620 Joachim Schween aus Over.

Schillingshof: Der Schillingshof ist eine spezielle Form des Erbpachtrechts für Bauerngüter. Bei Antritt auf dem Hof hinterlegte der Bauer dem Grundherrn symbolisch den Hofschilling (Währung Schilling) auf dem Rähm über der Feuerstelle. Bei Generationswechsel oder Erbfolge sowohl in der Familie des Bauern als auch des Grundherrn wurde der Schilling als Bestätigung erneut fällig.

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