Schillingshof:
Der Schillingshof ist eine spezielle Form des Erbpachtrechts für Bauerngüter.
Bei Antritt auf dem Hof hinterlegte der Bauer dem Grundherrn symbolisch den
Hofschilling (Währung Schilling) auf dem Rähm über der Feuerstelle.
Bei Generationswechsel oder Erbfolge sowohl in der Familie des Bauern als auch
des Grundherrn wurde der Schilling als Bestätigung erneut fällig.
|